Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrtag ist abgeschlossen, sobald die gewünschte Übernachtung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Für den Fall eines Reiserücktritts durch den Gast wird folgende Regelung vereinbart:
- bis 29. Tag vor Reiseantritt 10 % des vereinbarten Preis
- 28.-11. Tag vor Reiseantritt 25 % des vereinbarten Preis
- 10.-2. Tag vor Reiseantritt 80 % des vereinbarten Preis
- 1 Tag vor Reiseantritt 100 % des vereinbarten Preis
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.